Unsere Statuten

A | Name, Sitz und Zweck

Artikel 1

1.1 Unter dem Namen "Gönnerclub PRO SKISPRUNG SCHWEIZ" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mit Sitz am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

Artikel 2

2.1 Der Club bezweckt:
- finanzielle Unterstützung des Schweizer Skisprungs;
- die Pflege des gesellschaftlichen Kontaktes unter seinen Mitgliedern.

2.2 Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

B | Mittel

Artikel 3

3.1 Die finanziellen Mittel des Clubs bestehen aus
- den Beiträgen der Mitglieder;
- Gönnerbeiträgen von Nichtmitgliedern

C | Organisation

Artikel 4

4.1 Die Organe des Gönnerclubs PRO SKISPRUNG SCHWEIZ sind:
- die Clubversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren

Artikel 5

5.1 Die Clubversammlung findet ordentlicherweise einmal pro Jahr im 1. Quartal in Verbindung mit einem gesellschaftlichen Anlass statt.
Zusätzliche Mitgliederversammlungen können auf Antrag des Vorstandes oder auf Wunsch eines Drittels aller Mitglieder einberufen werden. Die Mitglieder sind dazu mindestens 20 Tage vorher mit persönlichem Brief durch den Vorstand einzuladen.

5.2 Kompetenzen der Clubversammlung:
- Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten;
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Voranschlages für das folgende Jahr;
- Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Vorstandes;
- Wahl der 2 Rechnungsrevisoren;
- Genehmigung des Jahresprogrammes für das folgende Vereinsjahr;
- Festlegen des Datums der nächsten ordentlichen Clubversammlung.

5.3 Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

5.4 Die Clubversammlung kann nur über Traktanden Beschluss fassen, die mindestens 20 Tage vor der Versammlung angekündigt worden sind.

5.5 Anträge von Clubmitgliedern sind mindestens 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich dem Präsidenten einzureichen.

Artikel 6

6.1 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier, dem Sekretär und mindestens 1 bis max. 3 Beisitzern.

6.2 Der Vorstand wird an der Clubversammlung gewählt, jeweils für zwei Jahre, alternierend in geraden und ungeraden Jahren.
- In geraden Jahren der Präsident, Kassier und Beisitzer 2
- In ungeraden Jahren der Vizepräsident, Aktuar und Beisitzer 1+3
Die Rechnungsrevisoren werden ebenfalls für zwei Jahre gewählt, in ungeraden Jahren Revisor 1, in geraden Jahren Revisor 2

6.3 Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern beschlussfähig. Dabei müssen zumindest der Präsident sowie der Kassier oder Sekretär anwesend sein. Der Präsident hat bei Stimmengleichheit Stichentscheid.

6.4 Der Präsident oder Vizepräsident zeichnet zusammen mit dem Kassier oder Sekretär rechtsgültig.

6.5 Kompetenzen des Vorstandes:
- Beschlussfassung über Aufnahmegesuche;
- Genehmigung oder Zurückweisung von Unterstützungsgesuchen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel;
- Tätigen der für die Aufrechterhaltung des Clubbetriebes notwendigen Anschaffungen und Auslagen;
- Vorbereiten der Clubversammlung und von gesellschaftlichen Anlässen;
- Einberufung von ordentlichen und, soweit als notwendig erachtet, von ausserordentlichen Clubversammlungen;
- Festlegen der Traktanden für die Clubversammlungen.

Artikel 7

7.1 Die beiden Revisoren überprüfen die Kassenführung. Deren Bericht ist rechtzeitig vor der Clubversammlung schriftlich an den Präsidenten einzureichen. Der Revisorenbericht ist an der ordentlichen Clubversammlung zu verlesen und von dieser zu genehmigen.

D | Mitgliedschaft

Artikel 8

8.1 Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, wobei die Mitgliederzahl auf 200 beschränkt ist.

8.2 Das Vereinsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.

8.3 Der Eintritt in den Club unter dem Jahr ist jederzeit möglich.

8.4 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand bis Ende des laufenden Vereinsjahres in schriftlicher Form eingereicht werden. Andernfalls erneuert sich die Mitgliedschaft.

8.5 Mitglieder, welche dem Sport, insbesondere dem Skisprung, oder dem Ansehen des Clubs Schaden zufügen, können durch Vorstandsbeschluss vom Club ausgeschlossen werden. Bereits bezahlte Clubbeiträge verfallen zugunsten der Clubkasse.

8.6 Mitglieder und Nichtmitglieder, welche sich um den Club oder um den Sport, insbesondere um den Skisprung, ausserordentlich verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes oder eines Mitgliedes durch die Clubversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

E | Mitgliederbeiträge

Artikel 9

9.1.1 Der Mitgliederbeitrag beträgt mindestens 500 Fr. pro Jahr.

9.1.2 Der Partnerschaftsmitgliederbeitrag beträgt für beide Mitglieder mindestens 700 Fr. pro Jahr.

9.2 Die Beiträge werden jährlich erhoben und sind innerhalb von 2 Monaten nach Rechnungsstellung zu entrichten.

9.3 Die Verwendung der Mitgliederbeiträge hat dem Zweck des Clubs gemäss Artikel 2.1 zu entsprechen. Für allgemeine Clubauslagen und gesellschaftliche Anlässe können 30% der Mitgliederbeiträge verwendet werden.

9.4 Gönnerbeiträge (also Beiträge von Nichtmitgliedern) und Beiträge, welche den normalen Jahresbeitrag übersteigen, dürfen ausschliesslich als Unterstützungsbeiträge verwendet werden.

9.5 Unterstützungsanträge sind an den Vorstand zu richten.

9.6 Nichtteilnahme an gesellschaftlichen Anlässen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Rückerstattungen.

F | Auflösung des Clubs

Artikel 10

10.1 Die Auflösung des Clubs kann nicht erfolgen, solange sich mindestens 10 Mitglieder für dessen Weiterführung bereit erklären.

10.2 Im Falle einer Auflösung des Clubs ist das Clubvermögen gemäss Art 2.1 und 9.3 zu verteilen.

G | Statutenänderung

Artikel 11

11.1 Diese Statuten können nur an einer Clubversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert oder ergänzt werden. Änderungsvorschläge müssen zudem auf der Traktandenliste angekündigt sein.

  • Birchler Dominik Birchler Dominik Firmeninhaber Metallbau "Ich bin Mitglied damit vorallem die Nachwuchs-Skispringer unterstützt werden."
  • Mitteregger Andreas Mitteregger Andreas Techn. Berater "Alle Mitglieder sind geerdete Bürger und nebenbei wird noch der Nachwuchs gefördert."
  • Leuthold Heinz Leuthold Heinz Unternehmer "Ich fühle mich wohl umgeben von guten Leuten und unterstütze dabei den Schweizer Skisprung."
  • Reichmuth Josef Reichmuth Josef Koch & Wirt "Ich unterstütze allgemein Jugend-Sport."
  • Kälin Beda Kälin Beda Unternehmer "Sponsoring, Gesellschaft und Jugendsportförderung."